{"id":35,"date":"2018-01-22T13:30:52","date_gmt":"2018-01-22T12:30:52","guid":{"rendered":"http:\/\/test.musiksyndikat.de\/syndikat\/?page_id=35"},"modified":"2018-01-22T13:30:52","modified_gmt":"2018-01-22T12:30:52","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/test.musiksyndikat.de\/syndikat\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2>Unsere Satzung<\/h2>\n<h3 class=\"p1\">\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n<p class=\"p1\">Der Verein tr\u00e4gt den Namen Musiksyndikat Ruhr e.V.<\/p>\n<p class=\"p1\">1. Der Verein hat seinen Sitz in Dortmund.<br \/>\n2. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/h3>\n<p class=\"p1\">Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinnu\u0308tzige\u00a0Zwecke. Zweck des Vereins ist die Wu\u0308rdigung und F\u00f6rderung\u00a0ausu\u0308bender Musiker*innen sowie die Beratung und Hilfestellung fu\u0308r\u00a0junge Musiker*innen auf dem Weg in die Professionalit\u00e4t. Der Verein\u00a0nimmt die kulturpolitischen Interessen seiner Mitglieder wahr, er m\u00f6chte\u00a0mehr Livemusik zu angemessenen Bedingungen in die Gesellschaft\u00a0bringen.\u00a0Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Durchfu\u0308hrung von\u00a0Veranstaltungen und Aktionen mit musikalischen und kulturpolitischen\u00a0Inhalten sowie durch die Vernetzung mit anderen Organisationen, die die\u00a0Inhalte des Musiksyndikat Ruhr teilen.\u00a0Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie\u00a0eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins du\u0308rfen nur fu\u0308r die\u00a0Satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten\u00a0keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch\u00a0Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Vergu\u0308tungen begu\u0308nstigt werden. Der Verein\u00a0bejaht die freiheitlich demokratische Grundordnung, die Beachtung der\u00a0Menschenrechte, die Wahrung parteipolitischer Neutralit\u00e4t und religi\u00f6ser\u00a0und\u00a0 weltanschaulicher Toleranz.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">\u00a7 3 Mittel und Vereinsverm\u00f6gen<\/h3>\n<p class=\"p1\">Die zur Erreichung seines gemeinnu\u0308tzigen Zweckes ben\u00f6tigten Mittel\u00a0erwirbt der Verein durch:<\/p>\n<p class=\"p1\">A. Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br \/>\nB. \u00dcberschu\u0308sse aus Veranstaltungen<br \/>\nC. Spenden<\/p>\n<h3 class=\"p1\">\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h3>\n<p class=\"p1\">Mitglieder k\u00f6nnen Einzelpersonen und juristische Personen werden. Die\u00a0Mitglieder haben einen Monatsbeitrag zu leisten. \u00dcber die H\u00f6he des\u00a0Beitrags entscheidet der Vorstand.Der Vorstand darf Beitr\u00e4ge auf Antrag\u00a0stunden Eine Spendenbescheinigung kann ausgestellt werden.\u00a0\u00a7 5 Beginn und Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft\u00a0Die Mitgliedschaft beginnt mit der ersten Zahlung. Die zeitliche Mindest-Mitgliedschaft betr\u00e4gt sechs Monate.<br \/>\nDie Mitgliedschaft erlischt<\/p>\n<p class=\"p1\">A. durch schriftliche Ku\u0308ndigung<\/p>\n<p class=\"p1\">B. durch Tod.<\/p>\n<p class=\"p1\">Der Austritt ist mit vierw\u00f6chiger Ku\u0308ndigungsfrist zum Quartalsende\u00a0m\u00f6glich. Der Austritt ist schriftlich zu erkl\u00e4ren. Ein Mitglied kann\u00a0ausgeschlossen werden\u00a0A. wenn es l\u00e4nger als drei Monate mit seinen Beitr\u00e4gen im Ru\u0308ckstand ist\u00a0und, trotz Mahnung nach Ablauf des der Mahnung folgenden Monats,\u00a0nicht bezahlt hat.<\/p>\n<p class=\"p1\">C. wenn ein Mitglied den Bestrebungen und Zielen des Vereins\u00a0wiederholt zuwidergehandelt hat. \u00dcber den Ausschluss entscheidet\u00a0der Vorstand. Geleistete Beitr\u00e4ge werden nicht zuru\u0308ckgezahlt. Der\u00a0Ausschluss wir schriftlich mitgeteilt. Mit dem Tages des Austritts oder\u00a0Ausschlusses der Mitglieder erl\u00f6schen alle Rechte und Pflichten\u00a0gegenu\u0308ber dem Verein.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">\u00a7 6 Organe des Vereins<\/h3>\n<p class=\"p1\">Organe des Vereins sind<\/p>\n<p class=\"p1\">A. Die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p class=\"p1\">B. Der Vorstand<\/p>\n<h3 class=\"p1\">\u00a7 7 Die Mitgliederversammlung<\/h3>\n<p class=\"p1\">Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie\u00a0ordnet durch Beschlussfassung die gesamten Angelegenheiten des\u00a0Vereins, soweit sie nicht vom Vorstand zu besorgen sind. Ihr steht\u00a0insbesondere zu:<\/p>\n<p class=\"p1\">A. Die Wahl des Vorstandes<br \/>\nB. Die Wahl der Kassenpru\u0308fer*innen<br \/>\nC. Die Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden<\/p>\n<p class=\"p1\"><strong>Rechenschaftsbericht<\/strong><\/p>\n<p class=\"p1\">D.Die Beschlu\u00dffassung u\u0308ber die Aufl\u00f6sung des Vereins\u00a0Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr vom\u00a0Vorstand einberufen. Die Einberufung hat schriftlich unter Angabe\u00a0einer Tagesordnung mindestens vier Wochen vor dem\u00a0Versammlungstermin zu erfolgen. Die Mitgliederversammlung ist\u00a0unabh\u00e4ngig von der Zahl der anwesenden Mitglieder\u00a0beschlussf\u00e4hig, sofern die Einladung ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgt ist.\u00a0Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind nur\u00a0beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder\u00a0anwesend ist. Die Mitgliederversammlung nimmt entgegen:<\/p>\n<p class=\"p1\">A. Den T\u00e4tigkeitsbericht des Vorstandes<br \/>\nB. Den Bericht des\/der Kassierers\/Kassiererin<br \/>\nC. Den Bericht der Kassenpru\u0308fer*innen<\/p>\n<p class=\"p1\">Die Versammlung leitet der\/die Vorsitzende, oder eine vom Vorstand zu\u00a0bestimmende Person. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab\u00a0Vollendung des18.Lebensjahres. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei\u00a0allen Beschlu\u0308ssen und Wahlen ist die einfache Stimmenmehrheit der\u00a0Anwesenden ausreichend. \u00dcber die Beschlu\u0308sse der\u00a0Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom\u00a0Vorsitzenden zu unterschreiben ist. Au\u00dferordentliche\u00a0Mitgliederversammlungen kann der Vorstand jederzeit einberufen, wenn\u00a0das Interesse des Vereins es erfordert; er muss einberufen, wenn eine\u00a0solche Versammlung von mindestens 20 % der Mitglieder schriftlich\u00a0unter Angabe des Grundes beantragt wird.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">\u00a7 8 Vorstand<\/h3>\n<p class=\"p1\">Die Gesch\u00e4fte des Vereins fu\u0308hrt der aus der Mitgliederversammlung\u00a0gew\u00e4hlte Vorstand. Er setzt sich zusammen aus:<\/p>\n<p class=\"p1\">1. Vorsitzende*r<br \/>\n2. Vorsitzende*r<br \/>\n3. Vorsitzende*r<br \/>\n4. Kassierer*in<\/p>\n<p class=\"p1\">Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind:<\/p>\n<p class=\"p1\">1. Vorsitzende*r<br \/>\n2. Vorsitzende*r<br \/>\n3. Vorsitzende*r<br \/>\n4. Kassierer*in<\/p>\n<p class=\"p1\">Jeweils zwei Mitglieder dieses Vorstands sind berechtigt, den Verein zu\u00a0vertreten. Die Vorstandsmitglieder werden in der Mitgliederversammlung\u00a0mit einfacher Stimmenmehrheit auf drei Jahre gew\u00e4hlt. Die\u00a0Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich t\u00e4tigt. Sie sind gehalten, den\u00a0Verein nach wirtschaftlichen Grunds\u00e4tzen zu fu\u0308hren, die ihnen dabei\u00a0entstehenden Auslagen werden gegen Nachweis erstattet. Der Vorstand\u00a0leitet den Verein nach dem im \u00a7 2 genannten Zweck. Er ist\u00a0beschlussf\u00e4hig, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind. Zur\u00a0Fassung eines Beschlusses bedarf es der einfachen Mehrheit, soweit\u00a0nicht ausdru\u0308cklich etwas anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit\u00a0entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden. Der Vorstand bleibt so\u00a0lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Der Vorstand gibt sich eine\u00a0Gesch\u00e4ftsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu genehmigen\u00a0ist. Ein Vertreter (des Vorstands) kann im Namen des Vertretenen mit\u00a0sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein\u00a0Rechtsgesch\u00e4ft vornehmen. Der Vorstand wird damit ausdru\u0308cklich vom\u00a0Verbot des Selbstkontrahierens nach der Vorschrift des \u00a7 181 BGB\u00a0befreit.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">\u00a7 9 Satzungs\u00e4nderung<\/h3>\n<p class=\"p1\">1. Antr\u00e4ge zur Satzungs\u00e4nderung sind innerhalb einer Woche nach\u00a0Einladung zur Mitgliederversammlung dem Vorstand zuzuleiten, der\u00a0diese innerhalb einer weiteren Woche als Erweiterung der\u00a0Tagesordnung den Mitgliedern bekannt gibt.<\/p>\n<p class=\"p1\">2. Beschlu\u0308sse u\u0308ber Satzungs\u00e4nderungen erfordern die Zustimmung von\u00a0zwei Dritteln der Stimmberechtigten der Mitgliederversammlung.\u00a0Soweit die Satzungs\u00e4nderung die Zwecke des Vereins oder seine\u00a0Verm\u00f6gensver\u00e4nderungen betrifft, ist vor der Beschlussfassung die\u00a0Einwilligung des Finanzamtes einzuholen. Satzungs\u00e4nderungen\u00a0werden dem Amtsgericht angezeigt.<\/p>\n<p class=\"p1\">3. Der Vorstand hat das Recht, etwaige redaktionelle\u00a0Satzungs\u00e4nderungen, die nur vom Amtsgericht oder Finanzamt\u00a0gewu\u0308nscht werden, selbstverst\u00e4ndlich ohne erneute Befragung der\u00a0Mitgliederversammlung vorzunehmen.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">\u00a7 12 Kassenpru\u0308fung<\/h3>\n<p class=\"p1\">Die Kassenpru\u0308fer*innen pru\u0308fen am Ende des Gesch\u00e4ftsjahres die\u00a0Bu\u0308cher und die Kasse des Vereins. Sie k\u00f6nnen in der Zwischenzeit\u00a0unangeku\u0308ndigte Zwischenpru\u0308fungen vornehmen. Sie erstatten Bericht an\u00a0den Vorstand und an die n\u00e4chste Mitgliederversammlung. Ein*e\u00a0Kassenpru\u0308fer*in darf maximal zwei Jahre nacheinander sein Amt\u00a0ausu\u0308ben.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">\u00a7 13 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n<p class=\"p1\">1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck\u00a0einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Eine\u00a0solche Versammlung darf nur auf schriftlichen Antrag von mindestens\u00a0einem Viertel aller Mitglieder einberufen werden. Sie ist\u00a0beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder\u00a0anwesend ist.<\/p>\n<p class=\"p1\">2. Zu dem Aufl\u00f6sungsbeschluss ist eine Dreiviertel-Mehrheit der\u00a0Versammlung erforderlich. Der bis dahin amtierende Vorstand ist fu\u0308r\u00a0die Abmeldung des Vereins bei allen Instanzen und fu\u0308r die L\u00f6schung\u00a0im Vereinsregister verantwortlich.<\/p>\n<p class=\"p1\">3. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegu\u0308nstigter\u00a0Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an:\u00a0Netzwerk Grundeinkommen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Satzung \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein tr\u00e4gt den Namen Musiksyndikat Ruhr e.V. 1. Der Verein hat seinen Sitz in Dortmund. 2. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. \u00a7 2 Zweck des Vereins Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinnu\u0308tzige\u00a0Zwecke. 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